Re: Bauvertragstext


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 14 Dezember, 2012 um 22:31:46

Antwort auf: Re: Bauvertragstext von Christian Peters am 08 Oktober, 2012 um 18:08:40:

Ehrlich gesagt, sicherlich nicht sehr hoch, weil der Fachmann, wie Sie schon zu Recht erkannt haben, sicherlich halbwegs wissen muss, wie lange er für irgendeine Arbeit braucht. Um es aber auf den Punkt zu bringen, bleibt auch zu sagen, dass der Fachmann sicherlich auch nicht alles und das immer voraus sehen kann. Hellseher ist er ja auch nicht. Auf der anderen Seite hat er Ihnen als Auftraggeber gegenüber natürlich eine Verpflichtung Ihnen anzeigen zu müssen, wenn sich etwas ändert oder die Zeiten gravierend überschritten werden. Gründe dafür gibt es auch oftmals sehr oft und sehr oft auch, weil unvorhergesehene bzw. auch unvorhersehbare Umstände auftreten, die der Fachmann und Auftragnehmer sicherlich nicht immer vorher sehen kann. Das ist wohl schon so, allerdings mache ich häufig die Erfahrung, dass es lediglich an der Mitteilung des Unternehmers liegt, dass Unzufriedenheit beim Kunden auftritt. Es ist aber auch nicht optimal, wenn der Unternhemer und Auftragnehmer keinerlei Anhaltspunkte in seinem Angebot setzt, auf welcher Basis er die Stundenanzahl geschätzt hat.

Allerdings steht dem Unternehmer sicherlich überhaupt keine Vergütung zu, wenn Sie denn dann, wenn Sie die genaueren Umstände gekannt hätten, durch eine andere Entscheidung die Kosten hätten minimieren können.

Befragen Sie einen Juristen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

: Beim Ausbau von alten Dachgeschossen kann ja eine Durchbiegung der Sparren beispielsweise einen höheren Aufwand erfordern, der vom Fachmann theoretisch vorher erkennbar ist. Wie weit kann der Auftragnehmer über die angebotene Stundenzahl gehen ohne den Auftraggeber darüber zu informieren, wenn diese Klausel im Vertrag steht?





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