Re: Kauf einer wohl illegalen errichteten Jagdhütte


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Dezember, 2012 um 13:35:00

Antwort auf: Re: Kauf einer wohl illegalen errichteten Jagdhütte von Kai am 15 Dezember, 2012 um 12:46:33:

Das klingt so als wollten sie gerne einen Bescheid, der dauerhaft und offiziell die Zulässigkeit der Hütte bescheinigt ohne damit schlafende Hunde bei der Behörde zu wecken. Einen solchen Bescheid nennt man normalerweise Baugenehmigung. Die bekommt man jedoch nur wenn man
1. einen Antrag stellt (schriftlich mit den erforderichen Bauvorlagen und Bescheinigungen)
2. das Objekt auch genehmigungsfähig ist
2.1 also keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Würden sie wissentlich ein geklautes Auto kaufen und dann erwarten, dass sie damit rumfahren dürfen ohne ihn anmelden zu können?

Ohne schriftliche Duldung untersteht die illegale Hütte jederzeit mindestens einer Nutzungsuntersagung. Sollte sie grundsätzlich auch nicht genehmigungsfähig sein, ist die Abrissverfügung das Mittel, dass die Behörde zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes wählen kann. Inwieweit sich das dann letztlich auch durchsetzen oder abwenden lässt ist dann meist Sache eines Gerichtsverfahrens.

: Ich meine eigentlich eine Absicherung gegen einen Abrissbescheid. Ich hätte nur Angst hier "schlafende Hunde" zu wecken, denn etwas schriftliches gibt es seitens der Behörde zur Zeit nicht.


: : Absichern gegenüber wem ? der Behörde oder dem Verkäufer ?

: : Und natüerlich kann man sich absichern, z.B. mit einem entsprechendem Vertrag mit dem Verkäufer.
: : Alles Verhandlungssache.

: : Auch die Behörde könnte schriftlich eine dauerhafte Duldung aussprechen. Dann wären Sie abgesichert. Aber warum sollte die Behörde das tun ?

: : Sie könnten natürlich prüfen, ob es ein entsprechendes Duldungsschreiben bereits gibt.

: : : Hallo,
: : : ich habe vor im kommenden Jagdjahr ein Revier zu pachten. Zu diesem Revier gehört auch eine Jagdhütte, die vor über 30 Jahren vom jetzigen Pächter wohl illegal auf dem Grund des Verpächters errichtet wurde (aber mit dessen Wissen und Erlaubnis).
: : : Diese Hütte dient ausschließlich dazu, die Jagd ausüben zu können, da sowohl der jetzige Pächter über 200km, als auch ich über 70km Anreise zum Revier haben und die Hütte als Übernachtungsmöglichkeit nutzen. Die Jagdhütte ist wohl bei der Jagdbehörde bekannt und "geduldet".
: : : Ich muss für die Hütte eine nicht ganz kleine Ablösesumme zahlen und habe nun Angst, dass ich vielleicht doch irgendwie eine Abrissverfügung bekomme.
: : : Gibt es eventuell die Möglichkeit sich in irgendeiner Form schriftlich abzusichern?
: : : Vielen Dank!!!




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