Re: Baumaßnahmen unter der Erde


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Abgeschickt von pjf am 15 Dezember, 2012 um 18:43:26

Antwort auf: Baumaßnahmen unter der Erde von Häfner Kurt am 15 Dezember, 2012 um 10:09:31:

Sehr geehrter Herr Häfner,
Ob die Anlage sichtbar ist oder nicht, spielt baurechtlich keine Rolle.
Zu Ihrer Frage: Sie müssen bauordnungsrechtliche und wasserrechtliche Vorschriften Ihres Bundeslandes einhalten. Heisst: Bauantrag stellen und evtl. wassererchtliche Erlaubnis beantragen, je nachdem was Sie erreichen wollen.
An Ihrer Stelle würde ich im Vorfeld mit einer ArchiktekIn bzw. BauingenieurIn Kontakt aufnehmen, damit nach einer Ortseinsicht ein klareress Bild über die Problembewältigung ensteht. Ich meine, dass so ein Kontrollgang aus Kosten/Nutzen - Sicht viel zu teuer sein wird.

Gruss aus Bayern
pjf

: Darf ein Gang mit bis zu 2 Meter breite entlang eines Wohnhauses aber außerhalb der Baulinie hergestellt werden, wenn dieser nur dem Zweck zur Kontrolle dient? Wenn starke Wasserschäden durch unterirdische Wassereinbrüche den innen liegenden Wänden (keine Wohnräume) über Jahre so sehr zusetzten, dass diese mit abfallendem Putz und großflächigem Schimmelbefall übersät sind. Dieser Kontrollgang soll dann vor allem dazu dienen, durch eine zweite Wand das Wasser von der Gebäudewand ab zu halten. An einer tiefer liegenden Stelle soll das gesammelte Wasser mit einer Pumpe abgepumpt werden.
: Dieser Gang soll komplett unterirdisch angelegt werden und ist nicht sichtbar. Darüber soll wieder das vorhandene Nutzgarten-Gartenbeet und der bestehende Gartenweg angelegt werden!
: Welche Vorschriften sind bei derart gelagerten Fällen zu beachten?




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