Re: Hauskauf Grenzabstand


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Abgeschickt von pjf am 18 Dezember, 2012 um 23:21:03

Antwort auf: Re: Hauskauf Grenzabstand von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 18 Dezember, 2012 um 19:38:24:

Sehr geehrter Herr Reinatz,

es ist auch meine Meinung, dass die Kataster-Regelungen keinen Zusammenhang mit den Länderbauordnungen haben.
Deswegen hat Hr. Oberh vollkommen recht.
Ich möchte dies an einem praktischen Beispiel verinnerlichen:
Mein Golf hat lt. Kfz-Schein (StVZO) eine Breite von 1,98 m, also unter 2m.
Wenn ich auf der Autobahn die Überholspur benutze, die nur bis eine Fahrzeugbreite von 2m zulässig ist, bekomme ich einen Bußgeldbescheid.
Warum??? Weil sich die Kfz-Breite der StVZO von der Breite der StVO unterscheidet.
hier werden die Spiegel miteinbezogen und der Golf hat mehr als 2m Breite und ich zahle.

Fazit: das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

Gruss
pjf




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