Re: Papageienvoliere auf Garage?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Dezember, 2012 um 00:14:28:

Antwort auf: Re: Papageienvoliere auf Garage? von Elfchen am 18 Dezember, 2012 um 22:49:24:

hallo Elfchen,
was nun- Essen oder Oberhausen?
leider etwas viel Theorie: siehe unsere Bauordnung:
§ 2
Begriffe
(2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
Ihre Voliere ist somit ein Gebäude....
Also löst Sie Abstandsflächen aus, Sie benötigen eine Zustimmung des Nachbarn/ggfs. Eintragung einer Baulast.....
Ich weiss nicht wie gross Ihre Voliere wird.
Angenommen 2m Höhe/3m Breite/6m Länge = 36cbm, dann fällt Ihr "Bauvorhaben auch nicht mehr unter:
§ 65 (Fn 16, 10)
Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:
Gebäude
1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände....
Mein Tipp: Gehen sie zur Bauberatung (kostenlos).
Sie bekommen dort eine unverbindliche Auskunft zur weiteren Vorgehensweise...
Grüsse aus Mülheim.....
bei Fragen oder Problemen rufen Sie mich an!
Das technisches Rathaus in Oberhausen und das Deutschlandhaus in Essen sind sozusagen meine Heimat....




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