Re. § 50 Abs. 1 Bauordnung BW privilegierter Betrieb


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Abgeschickt von Susi789 am 28 April, 2005 um 18:26:33:

Antwort auf: LBO BW $50 Abs. 1 prädestinierter Betrieb von Willi am 26 April, 2005 um 16:33:02:

$ 50 ? Ok Sie meinen § 50! Aber was ist ein prädestinierter Betrieb? Meinen Sie einen privilegierten Betrieb? Bauen im Aussenbereich ist sicher nicht genehmigungsfrei. Klären Sie das mal mit Ihrem Bauamt. Die Regelung die Sie nennen gilt nur für Gartenhäuser im Innenbereich. Sonst würde ich ein paar Ziegen kaufen und eine Wiese und auch sofort ein Haus im Grünen bauen ohne aufwendiges Verfahren. :-)


: Hallo,
: was gib es zu beachten/ erfüllen (prädestinierter Betrieb) wenn man nach o.g. Paragraph im Außenbereich (kein Landschaftschutzgebiet o.ä.) einen Verfahrens-freien Geräteschuppen mit <70m² errichten will. Grundbesitz ca. 2,2ha Wald in Eigenbewirtschaftung. Abgaben an die Landw. Ber.Genossenschaft werden entrichtet.
: Vielen Dank.
: Gruß
: Willi





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