Abgeschickt von pjf am 19 Dezember, 2012 um 18:51:00
Antwort auf: Re: Papageienvoliere auf Garage? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Dezember, 2012 um 00:14:28:
Sehr geehrter Herr bodo hermann,
ich denke doch, dass die Bauberatung eine verbindliche Auskunft geben wird.
Ich stelle mir gerade gerade bildlich vor, wenn mein Nachbar auf seiner Flachdach-Grenzgarage im reinen Wohngebiet eine an sich genehmigungsfreie Voliere mit der Haltung von sagen wir mal 20 Papageien errichtet. Das wäre Tierliebe!!
Gruß aus Bayern
pjf
: hallo Elfchen,
: was nun- Essen oder Oberhausen?
: leider etwas viel Theorie: siehe unsere Bauordnung:
: § 2
: Begriffe
: (2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
: Ihre Voliere ist somit ein Gebäude....
: Also löst Sie Abstandsflächen aus, Sie benötigen eine Zustimmung des Nachbarn/ggfs. Eintragung einer Baulast.....
: Ich weiss nicht wie gross Ihre Voliere wird.
: Angenommen 2m Höhe/3m Breite/6m Länge = 36cbm, dann fällt Ihr "Bauvorhaben auch nicht mehr unter:
: § 65 (Fn 16, 10)
: Genehmigungsfreie Vorhaben
: (1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:
: Gebäude
: 1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände....
: Mein Tipp: Gehen sie zur Bauberatung (kostenlos).
: Sie bekommen dort eine unverbindliche Auskunft zur weiteren Vorgehensweise...
: Grüsse aus Mülheim.....
: bei Fragen oder Problemen rufen Sie mich an!
: Das technisches Rathaus in Oberhausen und das Deutschlandhaus in Essen sind sozusagen meine Heimat....