Re: Hauskauf Grenzabstand


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 20 Dezember, 2012 um 11:16:04

Antwort auf: Re: Hauskauf Grenzabstand von pjf am 18 Dezember, 2012 um 23:21:03:

: Sehr geehrter Herr Reinatz,

: es ist auch meine Meinung, dass die Kataster-Regelungen keinen Zusammenhang mit den Länderbauordnungen haben.
: Deswegen hat Hr. Oberh vollkommen recht.
: Ich möchte dies an einem praktischen Beispiel verinnerlichen:
: Mein Golf hat lt. Kfz-Schein (StVZO) eine Breite von 1,98 m, also unter 2m.
: Wenn ich auf der Autobahn die Überholspur benutze, die nur bis eine Fahrzeugbreite von 2m zulässig ist, bekomme ich einen Bußgeldbescheid.
: Warum??? Weil sich die Kfz-Breite der StVZO von der Breite der StVO unterscheidet.
: hier werden die Spiegel miteinbezogen und der Golf hat mehr als 2m Breite und ich zahle.

: Fazit: das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

: Gruss
: pjf

Nein, Sie beide haben da nicht Recht. Wie sonst, wenn nicht vom Vermesser, soll ein Bauherr erfahren, dass sein Gebäude zu nah an der Grenze steht.

Ich kann Ihnen aus den letzten 15 Jahren jedes Jahr ca. 10 bis 15 Vermessungsprotokolle vorlegen, wo ich meistens der Bauher als Mitgesellschafter eines Unternehmens war, in denen der Vermesser -und das war oftmals so, das unterschiedliche Vermesser in Anspruch genommen wurden- natürlich immer angibt, wie sich dies mit den einzuhaltenden Grenzabständen verhält.

Vielleicht habe ich mich lediglich missverständlich ausgedrückt. Jeder Vermesser muss doch den Grundstückseigentümer bzw den Bauherren darüber informieren, was es mit den Grenzabständen und den dabei einzuhaltenden Maßen auf sich hat.

Wenn Sie also nicht der Bauherr sind und nicht wissen, wer die Hütte vermessen hat, Sie die Hütte aber unbedingt kaufen möchten, dann fahren Sie zum Katasteramt und erkundigen Sie sich dort. Dort werden Sie erfahren, wer der Vermesser ist. Den können Sie denn dann anrufen und sich bei dem für die Vermessung zuständigen Vermesser den Vermessungsriss besorgen.

Wenn nicht der Vermesser, wer sonst sollte darüber Angaben machen können.

Der Vergleich mit Ihrem KFZ ist schon in Ordnung aber auch hier könnten Sie ganz einfach sogar -einfacher als bei den einzuhaltenden Grenzabständen-, mit einem handelsüblichen Gliedermaßstab (Zollstock) Abhilfe schaffen, in dem Sie einfach mal nachmessen. Und schon gibt es keine Probleme mit Kmöllchen auf der Autobahn.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz



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