Re: versteckte Mängel (Klärgrube)


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Abgeschickt von Tinchen am 28 April, 2005 um 18:43:06:

Antwort auf: versteckte Mängel (Klärgrube) von Didi am 27 April, 2005 um 12:30:19:

Hallo zusammen,
wollte nur kurz anmerken, dass das dann endlich mal ein Fall ist, wo die Gewährleistung dann mal nicht notarvertraglich ausgeschlossen ist.
Aber die Frist ist bei arglistiger Täuschung wenn man vom Kaufvertrag weg will glaub ich ein halbes Jahr nach Kenntnis.
Geh besser mal schnell zum Rechtsanwalt.

: Hallo,
: ich habe vor genau einem Jahr eine Freizeithütte 50qm mit 3-Kammer Klärgrube und nach geschalteten Schilfbeet gekauft. Durch den Klärtechnischen Dienst wurde ein Leck in der 2-3 Kammer festgestellt. Kann ich den Verkäufer, nachdem er mir unter Zeugen zugesichert hat das die Grube dicht ist, in Haftung nehmen??
: Bin für jeden Tip schon jetzt dankbar.
: Didi





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