Re: Ausschankgenehmigung im Zelt auf Privatgrundstück


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Abgeschickt von Bauamt am 25 Dezember, 2012 um 13:44:33:

Antwort auf: Ausschankgenehmigung im Zelt auf Privatgrundstück von Leimeister Angelika am 25 Dezember, 2012 um 13:15:11:

Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ("Schankerlaubnis") ist etwas anderes als eine Baugenehmigung. Im Zweifel braucht ein Gastwirt beides.
Bei beiden Erlaubnissen sind die nachbarlichen Belange (z.B. Lärmschutz) zu berücksichtigen und können zur Rechtswidrigkeit der Genehmigung führen.
Ob das auch in Ihrem Fall so ist, kann man hier nicht beurteilen. Es kommt insbesondere darauf an, ob Lärmgrenzwerte überschritten werden und in welcher Art von Baugebiet Sie sich befinden ( Wohngebiet, Mischgebiet, Betrieb nur tagsüber oder auch nachts ? usw.).

Falls eine formlose Beschwerde bei den zuständigen Genehmigungsbehörden nicht hilft, sollten Sie einen Anwalt beauftragen und mit ihm Ihren rechtlichen Möglichkeiten besprechen.

: Mein Nachbar hat von unserer Stadtverwaltung eine Schankerlaubnis. Er hatte zuerst einen Anbau zur Gastwirtschaft mit Küche und Toilletten ohne Plan und Genehmigung erstellt. Das Bauamt wurde informiert und schloß die Räumlichkeiten. Jetzt betreibt er den Ausschank in einem Zelt weiter. Silvesterparty mit Bufett im Amtsblatt groß angekündigt.
: Kann ich als Nachbar Schritte dagegen einleiten, da dies mit erheblichem Lärm verbunden ist.

: Vielen Dank für Hilfe.





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