Re: Gemeinbedarfsfläche Post / Bahn ?


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Abgeschickt von Bauamt am 26 Dezember, 2012 um 22:26:33:

Antwort auf: Gemeinbedarfsfläche Post / Bahn ? von Fries am 26 Dezember, 2012 um 19:44:47:

Ich nehme mal an, Ihre Frage bezieht sich auf die Festsetzung eines Bebauungsplanes.

Zuständigkeiten sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bayern ist für die notwendige Befreiung die Baugenehmigungsbehörde zuständig, falls es sich um ein baugenehmigungspflichtigen Vorhaben handelt. Im Übrigen ist die Gemeinde zuständig (Art 63 BayBO).

Ob die Befreiung auch erteilt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Insbesondere, ob Grundzüge der Planung berührt sind (§ 31 BauGB). Die Aufgabe einer Postnutzung heisst noch nicht, dass die Festsetzung obsolet geworden ist. Dazu müsste man z.B. wissen, ob eine Wiederaufnahme der Nutzung von der Post oder Bahn ausgeschlossen wird. Auch wäre zu prüfen, ob die Flächen der Bahnnutzung gewidmet wurden.

Die dritte Frage ist leider recht unpräzise. Üblicherwise ist eine Befreiung bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben zusammen mit der Baugenehmigung zu beantragen. Ob Ihr Architekt das auch kann/will, müssen sie ihn fragen.

: Hallo,

: wie groß wäre der Aufwand ein Grundstück mit dem Vermerk Gemeinbedarfsfläche Post / Bahn entsprechend der Umgebung bebauen zu können ? Kann dies nach Aufgabe der Postnutzung / Bahnnutzung einfach vom Bauamt abgenickt werden oder von wem ? Kann dies ein Architekt miterledigen ?

: Viele Grüße





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