Abgeschickt von ulrich am 28 Dezember, 2012 um 19:40:29
Hi,
die Gemeinde will eine Freifläche als Wohngebiet neu erschliessen. Hierzu soll eine bestehende Zufahrt zu einem Grundstück in die Freifläche verlängert werden, am Ende soll sich dann eine "Wendemöglichkeit" befinden: eine kreisrunde asphaltierte Fläche von 8,5 m Außenmaß. Wie dicht darf eine solche "Wendemöglichkeit" an unser Grundstück (In Schleswig-Holstein) heran gebaut werden ?
Ab wann sind Bürgersteige eigentlich vorgesehen, kann die Gemeinde das frei entscheiden ?
Bisher führt die Strasse nur zu einem Haus, da scheint mir kein Bürgersteig nötig. Aber wenn künftig z.B. 5 Wohneinheiten "versorgt" werden, ist das dann auch noch ok ohne Bürgersteig ?
Vielen Dank !