Re: aufstockung der garage


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Abgeschickt von Bauamt am 29 Dezember, 2012 um 13:30:39:

Antwort auf: aufstockung der garage von Dani am 29 Dezember, 2012 um 13:14:35:

Ihr Bauvorhaben dürfte unzulässig sein, weil es (wahrscheinlich) gegen Abstandsflächenvorschriften Ihres Bundeslandes verstößt.

Ob die zuständige Aufsichtsbehörde eine Ausnahme (Abweichung) gewährt, wenn der Nachbar schriftlich zustimmt, müssen sie dort erfragen. Die Behörde kann aber auch den Bauantrag ablehnen, obwohl der Nachbar zustimmt, da Nachbarn grundsätzlich nicht über die Einhaltung von öffentlichen Bauvorschriften entscheiden können.

: Ich möchte evtl. meine Garage, die unmittelbar an das Wohnhaus angrenzt und direkt auf der Grundstücksgrenze steht, um eine Stockwerk aufstocken und als Wohnraum nutzen.
: 3 Meter von meiner Grundstücksgrenze entfernt steht das Haus meines Nachbarn.
: Ist das Einverständnis meines Nachbarn Pflicht!?





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