Re: aufstockung der garage


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 29 Dezember, 2012 um 19:33:30:

Antwort auf: aufstockung der garage von Dani am 29 Dezember, 2012 um 13:14:35:

Hallo Dani,
Bauordnungsrechtlich und -abstandflächenrechtlich- sind speziell Garagen und Stellplätze privilegiert- und können somit direkt an der Grundstücksgrenze- ohne eigene Abstandsflächen- errichtet werden. Soll ihre Garage zu Wohnzwecken "aufgestockt" oder eine Dachterrrasse errichtet werden, erlischt die Privilegierung. Ihr Bauvorhaben löst dann Abstandflächen aus, die auf dem Nachbargrundstück liegen. Für diese Abstandflächen wäre eine Baulasteintragung erforderlich.
Der einfachste und sicherste Weg: Sie stellen eine Bauvoranfrage bei Ihrem "Bauamt". Einfache Skizze mit Darstellung Ihres Bauvorhaben. Kostet Sie wenige Euro- und Sie haben zugleich auch eine verbindliche Auskunft über die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres Bauvorhaben.




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