Grundstücksteilung, Brandschutzwans


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von HansBau am 29 Dezember, 2012 um 21:17:33

Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen und meine Angst nehmen.
Wir (ich und mein Bruder) erben / kaufen ein Grundstück von meiner Tante und Mutter.
Dies ist ein großes Grundstück wo ein Wohnhaus und eine angebaute Scheune darauf steht. Mein Bruder bekommt das Wohnhaus und renoviert dieses (Fachwerk 1908), ich die Scheune die wir abreißen und eine Neubau Doppelhaushälfte darauf errichten. Das Grundstück wird dann am Übergang zur Scheune geteilt. Jetzt brauchten ich und meine Bruder eine Brandschutzwand. Er war jetzt beim Landratsamt (Brandmeister) dieser das auch bestätigt hat, dass er eine Brandwand F60 hochziehen muss. Wir mit unsere Doppelhaushälfte machen dies auch, dies wissen wir. Somit haben wir nachher 2x F60 Wände angrenzend wie vorgeschrieben.

Meine Frage jetzt, der Notarverträg steht demnächst bevor. Muss ich hier noch eine Klausel hinzufügen lassen? Was ist wenn meine Bruder die Brandschutzwand nicht errichtet und sich damit zeit lässt. Müssen wir solange warten mit unserem Neubau bis die Brandwand steht oder können wir Ihn im nach hinein zeitlich dazu verpflichten? Denn unser Liefertermin vom Keller wurde von unserem Haushersteller auf April 2013 und das Haus darauf auf August 2013 bestätigt. Und mein Bruder muss davor die Wand hochziehen da man später nicht mehr an die Wand rankommt?

Muss ich mich hier absichern?, oder muss mein Bruder gleich nach Abriß der Scheune die Wand hochziehen?

Bei uns in der Familie ist mittlerweile wegen dem Grundstück schon soviel vorgefallen, dass ich hier mal nachfragen will. Nicht das wir den Notarvertrag jetzt unterschreiben und nachher nicht bauen dürfen weil mein Bruder die Wand nicht oder erst 2015 hochzieht?

Er hat jetzt ein Angebot für 13.000 Eur bekommen? Wieviel kostet es eine Wand 9m Breit, 7-8m hoch (First) hochziehen zu lassen (Mauer 17,5cm dick)

Der Bau findet in Baden-Württemberg statt

Vielen Dank



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]