Re: Abstand bei Strassen-Neubau ?


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Abgeschickt von pjf am 02 Januar, 2013 um 22:59:09

Antwort auf: Re: Abstand bei Strassen-Neubau ? von ulrich am 31 Dezember, 2012 um 13:13:16:

Hallo,
eigentlich wurde alles gesagt.
"Ganz dicht" heisst im Klartext 0 cm.
Bei uns ist es durchaus üblich, dass Anliegerstraßen mit sehr wenig Straßenverkehr, bis an die privaten Grundstücksgrenzen reichen, auch bei einem Wendehammer. Aber wo ist das Problem? Ich sehe so auf Anhieb keines.

Sicher, Sie haben die Möglichkeit, mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass entweder eine Bürgersteig oder ein Straßenbegleitgrün an Ihrer Grundstücksgrenze errichtet wird.

ABER: Sie zahlen letzten Endes, sofern die Gemeinde einwilligen sollte, zu 90 Prozent das Ganze durch ihre Erschließungsbeiträge, denken Sie bitte daran. Je einfacher das Projekt und je kleiner die Fläche, desto günstiger die Beiträge.

Gruss
pjf


: Vielen Dank für die ausführliche Antwort zum Bürgersteig !

: : ........Wie dicht darf eine solche "Wendemöglichkeit" an unser Grundstück (In Schleswig-Holstein) heran gebaut werden ?.......

: : Leider sehr dicht.

: sehr dicht könnte dann auch 10cm sein ? Gibt es kein Mindestmaß ?

: *seufz*

: Danke, Ulrich





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