Abgeschickt von Stefan Schmaltz am 03 Januar, 2013 um 21:09:09
Hallo, wir wollen ein Haus bauen und haben uns ein Grundstück gekauft. Im Bebauungsplan steht unter "4. Einfriedungen §74 Abs 1 Nr 3 LBO":
"Entlang der Kronauer Straße wird aus Schallschutzgründen zwischen den Grundstückszufahrten eine 2m hohe und 50 cm breite Einfriedungsmauer (Gabionen) in Anlehnung an den Lärmschutzwall entlang der Süd-Ost-Spange festgesetzt".
Ok, bisher wussten wir nur, dass eine gebaut werden muss. Aber nun sollen wir diese selber errichten und dafür bezahlen - ist das korrekt?