Bebauungsplan setzt Lärmschutzwand fest - Kosten?


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Abgeschickt von Stefan Schmaltz am 03 Januar, 2013 um 21:09:09

Hallo, wir wollen ein Haus bauen und haben uns ein Grundstück gekauft. Im Bebauungsplan steht unter "4. Einfriedungen §74 Abs 1 Nr 3 LBO":
"Entlang der Kronauer Straße wird aus Schallschutzgründen zwischen den Grundstückszufahrten eine 2m hohe und 50 cm breite Einfriedungsmauer (Gabionen) in Anlehnung an den Lärmschutzwall entlang der Süd-Ost-Spange festgesetzt".

Ok, bisher wussten wir nur, dass eine gebaut werden muss. Aber nun sollen wir diese selber errichten und dafür bezahlen - ist das korrekt?




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