Re: Berechnung mittlere Wandhöhe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Januar, 2013 um 14:09:03

Antwort auf: Re: Berechnung mittlere Wandhöhe von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 03 Januar, 2013 um 23:22:25:

Die Baden-Württemberger (in Karlsruhe wären es wohl eher die Badener als die Schwaben) kennen durchaus auch eine mittlere Wandhöhe in §6 Abs. 4 LBO "[...] ist die im Mittel gemessene Wandhöhe maßgebend."
Nur nicht als Privilegierungsvoraussetzung für Nebenanlagen nach denen hier aber auch nicht gefragt war.

: hallo Ink,
: eine mittlere Wandhöhe kennen die Schwaben wohl nicht. Sparsam, wie für die Schwaben bekannt...ist nur der höchste Punkt der Geländeoberfläche massgeblich, siehe Ihre Bauordnung:
: § 6
: Abstandsflächen in Sonderfällen
: 2.Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25
: Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen. Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 1 und 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten.




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