Re: Carport Grundstücksgrenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von pjf am 06 Januar, 2013 um 23:44:39:

Antwort auf: Carport Grundstücksgrenze von Tobias D. am 06 Januar, 2013 um 16:57:15:

Hallo,
lesen Sie bitte mal in Ihrer Landesbauordnung den Par. 8 Abs. 9 Ziffer 1.
Meiner Einschätzung nach sind Carports Garagen, die in Ihrem Bundesland privilegiert an der Grundstücksgrenze, natürlich unter bestimmten Vorbehalten, errichtet werden dürfen.
Prüfen sie bitte unabhängig davon nach, ob bei der Errichtung Ihres Hauses Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück übernommen worden sind, das kann leicht möglich sein.

Noch ein Gedanke:
Die Ihnen gehörenden 40 cm darf der Nachbar nicht überbauen; es verbliebe eine sogenannte "Schmutzecke" Dies könnte möglicherweise dazu führen, das das Bauvorhaben des Nachbarn Ihrem Landesrecht nicht entspricht (in RLP kenne ich mich nicht so gut aus). Lassen Sie die beiden von mir angesprochenen Sachen von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde überprüfen.

Gruss
pjf

: Hallo zusammen. Unser Nachbar will in seinem Hof ein Carport bauen. Von seinem Hof gehören noch 40cm zu unserem Grundstück, danach kommt direkt unser Haus. Also Grenzbebauung mit Haus. Unser Nachbar möchte nun also 40cm von unserem Haus entfernt ein Carport erreichten. Darf er das nun so nahe an unser Haus oder muss er weitere Abstände einhalten?
: In der LBO RLP habe ich leider nichts eindeutiges finden können. Vielleicht könnt Ihr mit weiterhelfen




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]