Re: Bebauungsplan setzt Lärmschutzwand fest - Kosten?


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Abgeschickt von pjf am 07 Januar, 2013 um 00:19:40

Antwort auf: Re: Bebauungsplan setzt Lärmschutzwand fest - Kosten? von Stefan Schmaltz am 06 Januar, 2013 um 23:30:57:

Frage: auf wessen Grund soll die Gabionenwand gebaut werden? Auf öffentichem Grund? Dann haben Sie Glück, weil die Satzung ausdrücklich keine
Beitr#ge erhebt.

Sollte Die Gemeinde vielleicht auf den Gedanken gekommen sein, die Lärmschutzanlagen per Bebauungsplan auf Ihrem eigenem Grund zu fordern???

Gruss
pjf

: Aha - vielen Dank. Die Satzung bzw das Ortsrecht legt das also fest. Habe eben mal nachgeschaut, da steht:
: "§ 20 Andere Erschließungsanlagen
: Die Stadt ... erhebt für öffentliche
: ...5. Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschimmissionen (Lärmschutzanlagen) keine
: Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes."
: D.h. wir müssen die Gabionenwand bauen, aber die Kosten trägt die Gemeinde?




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