Abgeschickt von pjf am 07 Januar, 2013 um 00:19:40
Antwort auf: Re: Bebauungsplan setzt Lärmschutzwand fest - Kosten? von Stefan Schmaltz am 06 Januar, 2013 um 23:30:57:
Frage: auf wessen Grund soll die Gabionenwand gebaut werden? Auf öffentichem Grund? Dann haben Sie Glück, weil die Satzung ausdrücklich keine
Beitr#ge erhebt.
Sollte Die Gemeinde vielleicht auf den Gedanken gekommen sein, die Lärmschutzanlagen per Bebauungsplan auf Ihrem eigenem Grund zu fordern???
Gruss
pjf
: Aha - vielen Dank. Die Satzung bzw das Ortsrecht legt das also fest. Habe eben mal nachgeschaut, da steht:
: "§ 20 Andere Erschließungsanlagen
: Die Stadt ... erhebt für öffentliche
: ...5. Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschimmissionen (Lärmschutzanlagen) keine
: Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes."
: D.h. wir müssen die Gabionenwand bauen, aber die Kosten trägt die Gemeinde?