Re: Spitzboden = Wohnfläche?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 09 Januar, 2013 um 13:25:45:

Antwort auf: Spitzboden = Wohnfläche? von DEREHBJO am 09 Januar, 2013 um 12:17:15:

hallo DEREHBJO,
Der Ausbau des Dachbodens ist auch im Neubau nicht immer gleich eingeplant –manchmal wird der Ausbau später bei erweitertem Raumbedarf vorgenommen,manchmal gar nicht.
Massgebend sind die Angaben in Ihrem Bauantrag zu der geplanten Nutzung. Beantragen Sie einen "ungedämmten Spitzboden" zu Abstellzwecken gilt die Fläche nach (Wohnflächenverordnung - WoFlV)nicht als Wohnfläche. Bauen Sie später nach Schlussabnahme durch die Bauaufsicht den Spitzboden aus und nutzen ihn als Wohnraum, ist das illegal mit allen Konsequenzen.....Dämmen müssen Sie aber mindestens die oberste Geschossdecke!
Dämmung der obersten Geschossdecke gem. EnEV 2009
Ungedämmte oder unzureichend gedämmte oberste Geschossdecken nicht begehbarer, aber
zugänglicher beheizter Räume müssen so gut gedämmt werden, dass ein U-Wert
von 0,24 W/(m²·K) eingehalten wird, anstatt des bisherigen U-Wertes von 0,30 W/(m²·K).
Auch begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken über beheizten Räumen sind ab 01.01.2010 mit einer Dämmung zu versehen, die einen U-Wert von ≤ 0,24 W/(m²·K) aufweisen muss.



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