Re: Bestandsschutz durch Gewohnheit?


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Abgeschickt von pjf am 09 Januar, 2013 um 18:35:25

Antwort auf: Bestandsschutz durch Gewohnheit? von KniBa am 09 Januar, 2013 um 17:44:51:

Hallo,
Meiner Meinung nach besteht Bestandsschutz nur für (damals) genehmigte Bauvorhaben, deswegen NEIN.

Gruss
pjf


: Hallo,

: ich habe eine Frage zum Bestandsschutz bzw. wann ein solcher Eintritt.

: Unsere Nachbarn haben vor 10-15 Jahren eine grenzständige Garage zu Wohnraum umgebaut. Dieser Umbau ist uns natürlich bekannt gewesen. Wie wir nun durch Zufall erfahren haben, wurde der Umbau nie genehmigt und wäre weder damals noch heute genehmigungsfähig, weil Abstandsflächen nicht eingehalten werden.

: Kann unser Nachbar nun auf Bestandsschutz pochen, weil uns der Umbau bekannt war, wir ihn aber über die Jahre hinweg geduldet haben? Oder könnten wir ihn dazu auffordern, die Garage wieder als solche zu nutzen?

: Vielen Dank,

: KniBa





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