Re: Bebauungsplan setzt Lärmschutzwand fest - Kosten?


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Abgeschickt von Stefan Schmaltz am 09 Januar, 2013 um 23:26:30

Antwort auf: Re: Bebauungsplan setzt Lärmschutzwand fest - Kosten? von pjf am 07 Januar, 2013 um 00:19:40:

Ja, mit "zwischen den Einfahrten" ist wohl unser Grundstück gemeint. Mehr als im ersten Posting geschrieben steht leider nicht im Bebauungsplan drin.
Konfrontiert mit der Satzung und dem Bebauungsplan, bekomme ich vom Bauamt bisher keine Antwort.

Grüße,
Stefan


: Frage: auf wessen Grund soll die Gabionenwand gebaut werden? Auf öffentichem Grund? Dann haben Sie Glück, weil die Satzung ausdrücklich keine
: Beitr#ge erhebt.

: Sollte Die Gemeinde vielleicht auf den Gedanken gekommen sein, die Lärmschutzanlagen per Bebauungsplan auf Ihrem eigenem Grund zu fordern???

: Gruss
: pjf

: : Aha - vielen Dank. Die Satzung bzw das Ortsrecht legt das also fest. Habe eben mal nachgeschaut, da steht:
: : "§ 20 Andere Erschließungsanlagen
: : Die Stadt ... erhebt für öffentliche
: : ...5. Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschimmissionen (Lärmschutzanlagen) keine
: : Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes."
: : D.h. wir müssen die Gabionenwand bauen, aber die Kosten trägt die Gemeinde?





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