Re: Spitzboden = Wohnfläche?


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Abgeschickt von DEREHBJO am 10 Januar, 2013 um 08:33:25:

Antwort auf: Re: Spitzboden = Wohnfläche? von Dirk Baumeister am 09 Januar, 2013 um 19:30:03:

Hallo Herr Baumeister, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das bedeutet also, wenn im Bauantrag (und dann auch der Baugenehmigung) drinsteht, dass der Spitzboden als Wohnraum nutzbar und geplant ist, dann kann er später ausgebaut werden, und muss nicht sofort ausgebaut sein. Richtig? Und wenn er nicht als Wohnfläche beantragt wurde, dann müsste ich das vor dem Ausbau nud der Nutzung nachholen...

Wenn ich das Haus dann verkaufen wollte, dürfte ich aber die Fläche des Spitzbodens nicht als Wohnfläche angeben, solange er nicht entsprechend ausgebaut ist (gedämmt, begehbar, beheizbar, Treppe gemäß der Rettungswegsvorschriften, etc.). Oder ist die reine Definition in der Baugenehmigung, dass ich da eine Fläche habe, die ich ausbauen könnte, es aber noch nicht getan habe, Anlass genug, die Quadratmeter der Wohnfläche zuzurechnen und damit das Haus wesentlich teurer zu verkaufen, als es ohne den Boden der Fall wäre?

Viele Grüße, derehbjo


: Der Spitzboden gehört nicht generell zur Wohnfläche genauso wie er nicht generell nicht dazu zählt. Er wird auch nicht nur durch den Ausbau zur Wohnfläche.

: Neben den materiellen Voraussetzungen wie z. B. erforderliche Raumhöhe, ausreichende Belichtung und der Anschluß an die Rettungswege sollte er auch formell legal, also genehmigt sein.




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