Re: Bebauungsplan setzt Lärmschutzwand fest - Kosten?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von pjf am 10 Januar, 2013 um 16:52:43

Antwort auf: Re: Bebauungsplan setzt Lärmschutzwand fest - Kosten? von Stefan Schmaltz am 09 Januar, 2013 um 23:26:30:

Hallo

Warten sie die Antwort ab. - und - falls auf Privatgrund, frage Sie gleich nach, wie die Gemeinde den (notwendigen?) Lärmschutz auf Privatgrund ernsthaft um- und durchsetzen will, nicht nur auf Ihrem, sondern auf allen Nachbargrundstücken, auch wenn diese nicht vorhaben, zu bauen.

Gruss
pfj

: Ja, mit "zwischen den Einfahrten" ist wohl unser Grundstück gemeint. Mehr als im ersten Posting geschrieben steht leider nicht im Bebauungsplan drin.
: Konfrontiert mit der Satzung und dem Bebauungsplan, bekomme ich vom Bauamt bisher keine Antwort.

: Grüße,
: Stefan

:
: : Frage: auf wessen Grund soll die Gabionenwand gebaut werden? Auf öffentichem Grund? Dann haben Sie Glück, weil die Satzung ausdrücklich keine
: : Beitr#ge erhebt.

: : Sollte Die Gemeinde vielleicht auf den Gedanken gekommen sein, die Lärmschutzanlagen per Bebauungsplan auf Ihrem eigenem Grund zu fordern???

: : Gruss
: : pjf

: : : Aha - vielen Dank. Die Satzung bzw das Ortsrecht legt das also fest. Habe eben mal nachgeschaut, da steht:
: : : "§ 20 Andere Erschließungsanlagen
: : : Die Stadt ... erhebt für öffentliche
: : : ...5. Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschimmissionen (Lärmschutzanlagen) keine
: : : Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes."
: : : D.h. wir müssen die Gabionenwand bauen, aber die Kosten trägt die Gemeinde?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]