Re: Spitzboden = Wohnfläche?


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Abgeschickt von Bolanger am 12 Januar, 2013 um 20:53:16:

Antwort auf: Re: Spitzboden = Wohnfläche? von Dirk Baumeister am 10 Januar, 2013 um 19:44:25:

Hallo,

ich hätte da eine Ergänzungsfrage. Gibt es eigentlich auch die Möglichkeit Räume, die die Anforderungen als Wohnfläche erfüllen, nicht als Wohnfläche bei einem Bauantrag zu betiteln? Das könnte z.B. ein Technikraum im Erdgeschoss bei nicht unterkellerten Gebäuden sein oder ein ganz normaler Abstellraum.

Gruß,

Bolanger

: An sich schon richtig verstanden ...

: Also die Beschreibung in der Baugenehmigung berechtigt nur zur Nutzung als Wohnfläche. Die Beurteilung der Wohnfläche ist jedoch auch davon abhängig, dass wirklich ausgebaut wurde und die sonstigen Anforderungen, die die jeweilige Landesbauordnung mit der Nutzung als Aufenthaltsraum verbindet, erfüllt sind.

: Ob und wie sich der tatsächliche Zustand der Räume auf den Hauspreis auswirkt ist sicher eher von dem Gesamteindruck abhängig als von der Mitrechnung bestimmter Flächen. Es wird ja nicht unbedingt eine bestimmte Fläche gekauft sondern ein Haus mit den und den Eigenschaften, davon unter anderem auch die Wohnfläche.

: Allerdings macht es bei einem Hauskauf immer Sinn, den genehmigten Zustand mit dem tatsächlichen Zustand zu vergleichen und die aus den Abweichungen resultierenden Kosten bei der Ermittlung des Preises, den man bereit ist zu bezahlen, zu berücksichtigen.


: : Hallo Herr Baumeister, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das bedeutet also, wenn im Bauantrag (und dann auch der Baugenehmigung) drinsteht, dass der Spitzboden als Wohnraum nutzbar und geplant ist, dann kann er später ausgebaut werden, und muss nicht sofort ausgebaut sein. Richtig? Und wenn er nicht als Wohnfläche beantragt wurde, dann müsste ich das vor dem Ausbau nud der Nutzung nachholen...

: : Wenn ich das Haus dann verkaufen wollte, dürfte ich aber die Fläche des Spitzbodens nicht als Wohnfläche angeben, solange er nicht entsprechend ausgebaut ist (gedämmt, begehbar, beheizbar, Treppe gemäß der Rettungswegsvorschriften, etc.). Oder ist die reine Definition in der Baugenehmigung, dass ich da eine Fläche habe, die ich ausbauen könnte, es aber noch nicht getan habe, Anlass genug, die Quadratmeter der Wohnfläche zuzurechnen und damit das Haus wesentlich teurer zu verkaufen, als es ohne den Boden der Fall wäre?

: : Viele Grüße, derehbjo
: :

: :
: : : Der Spitzboden gehört nicht generell zur Wohnfläche genauso wie er nicht generell nicht dazu zählt. Er wird auch nicht nur durch den Ausbau zur Wohnfläche.

: : : Neben den materiellen Voraussetzungen wie z. B. erforderliche Raumhöhe, ausreichende Belichtung und der Anschluß an die Rettungswege sollte er auch formell legal, also genehmigt sein.




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