Re: Spitzboden = Wohnfläche?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Januar, 2013 um 10:04:00

Antwort auf: Re: Spitzboden = Wohnfläche? von Bolanger am 13 Januar, 2013 um 09:27:10:

Bei der Grundsteuer kann ich den Ansatz verstehen. Ob das Sinn macht und sich lohnt, hängt sicher auch vom speziellen Objekt ab.

Meines Wissens gibt es nur die eine Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die früheren Berechnungsvorschriften, wie II. Berechnungsverordnung bzw. DIN 283 gelten nicht mehr. Danach zählt alles zur Wohnfläche, was ihr unmittelbar zugeordnet wird. Der Technikraum im Keller und der Abstellraum außerhalb der Wohnung gehören nicht dazu, während ein Hauswirtschafts- oder Abstellraum innerhalb der Wohnung, wie auch Teilflächen von Balkonen und Terrassen hinzugerechnet werden.

Hinsichtlich der Gebäudeversicherung unterstelle ich eine Wechselwirkung. Mit geringerem Gebäudewert sinkt vermutlich auch die Versicherungsleistung im Schadensfall. Und da wäre dann durchaus zu überlegen, ob ein "verkrampftes" formales Umbezeichnen der Räume für einen geringeren Versicherungsbeitrag letztlich mehr nutzt als es schadet. Kritisch wird es spätestens dann, wenn die Räume entgegen ihrer Bezeichnung doch als Aufenthaltsraum (die Bauordnung kennt den Begriff der "Wohnfläche" gar nicht) genutzt wird.

: Hallo, ich sehe durchaus Vorteile. Natürlich geht es darum, die Wohnfläche so knapp wie möglich zuberechnen und tatsächlich nur die Flächen zuzurechnen, die auch zu Wohnzwecken genutztwerden.

: Die Gebäudeversicherung würde günstiger, ebenso die Grundsteuer, welche sich nach dem Wert des Gebäudes, der sich aus der Wohnfläche ableitet.

: Leider steht doch in einer der Verordnungen zur Wohnflächenberechnung, dass Abstellräume zugezählt werden, wenn sie innerhalb der Wohnung liegen. Dann müsste der Technikraum schon wirklich getrennt von der Wohnung sein, was in einem EFH schwer in einem Grunross abzubilden sein dürfte




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