Zulässige Heckenhöhe auf Aufschüttung (NRW)


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Abgeschickt von saro am 14 Januar, 2013 um 19:43:54

Hallo,

unsere Nachbarn von gegenüber haben ein Grundstück mit leichter Hanglage, ca 1,3m von der Straße bis zum Anfang unseres Grundstücks.

Diese Hanglage haben sie nun bis an unser Grunstück aufgeschüttet(begradigt) und mit einer 1m hohen Mauer (Laut Bauamt zulässig) mit Fundament abgefangen. Nach der Mauer kommt noch eine Steigung von etwa 40-50cm bis zu der endgültigen Höhe.

Unser Nachbar plant nun eine Hecke von 1,5m Höhe zur Einfriedung seines Grundstücks. Von unserer Seite wären es dann also 1m Mauer + 1,5m Hecke (2,5m gesamt).

Da diese genau an unserer Sonnenseite stehen wird sind wir damit nicht einverstanden. Wir würden uns aber mit 2m Gesamthöhe abfinden. Zumal in der Gestaltungssatzung unseres Neubaugebiet steht dass eine Einfriedung von 1,5m als ausreichend hoch angesehen wird.
Das Bauamt der Stadt gibt dazu keine deutliche Aussage und meint nur, man könnte die Hecke ab der Aufschüttung rechnen und nicht ab unserer Seite.

Wir sind Ratlos und finden auch leider in keiner Vorschrift etwas über unseren Fall.

Wird die Heckenhöhe ab ursprünglicher Geländehöhe oder ab Aufschüttung gerechnet?

Wir hoffen hier Hilfe zu finden.

Vielen Dank

MFG
SaRo




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