Re: baugenemigung eines gerätehause


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Abgeschickt von Bauamt am 14 Januar, 2013 um 22:30:52:

Antwort auf: baugenemigung eines gerätehause von schubert am 14 Januar, 2013 um 14:13:17:

Die bestehende Hütte instandsetzen.

: wollte mich mal erkundigen wie ich als pächter eines gartengrundstück was vor kurzen gekauft wurde in dieser pazelle icst eine rostlaube bzw hühnerstall der seit dreißig jahre steht. wollte das abreißen, das gerätehaus aufbaun. es führt abzulut kein weg rein mir diese genehmigung zu geben. dauert nicht mehr lange dann fällt das zusammen . frage was kann ich tun?





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