Re: Zulässige Heckenhöhe auf Aufschüttung (NRW)


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 14 Januar, 2013 um 23:56:53:

Antwort auf: Zulässige Heckenhöhe auf Aufschüttung (NRW) von saro am 14 Januar, 2013 um 19:43:54:

hallo saro,
bei dem Begriff der Geländehöhe wird man in der Regel von der natürlichen Geländeoberfläche ausgehen, also dem vorhandenen oder „gewachsenen“ Boden.
Regelungen über Anpflanzungen finden Sie in den §§ 906 ff. und 1004 BGB (siehe -> http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf ) und im Nachbarrechtsgesetz Ihres Landes.



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