Re: baugenemigung eines gerätehause


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Januar, 2013 um 13:41:38

Antwort auf: Re: baugenemigung eines gerätehause von Bauamt am 14 Januar, 2013 um 22:30:52:

Wenn die Instandsetzung einem Neubau gleich kommt, nützt das aber auch nix ...

: Die bestehende Hütte instandsetzen.

: : wollte mich mal erkundigen wie ich als pächter eines gartengrundstück was vor kurzen gekauft wurde in dieser pazelle icst eine rostlaube bzw hühnerstall der seit dreißig jahre steht. wollte das abreißen, das gerätehaus aufbaun. es führt abzulut kein weg rein mir diese genehmigung zu geben. dauert nicht mehr lange dann fällt das zusammen . frage was kann ich tun?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]