Re: Abnahme - Sicherheitseinbehalt


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Abgeschickt von Chorma am 29 April, 2005 um 14:31:27

Antwort auf: Abnahme - Sicherheitseinbehalt von Jutta Herrmann am 29 April, 2005 um 10:09:30:

Hallo Frau Herrmann,

wenn ein nicht nur unwesentlicher Mangel besteht, brauchen Sie gar nicht abnehmen. In jedem Fall aber müssen Sie den Mangel im Abnahmeprotokoll festhalten.

Sie können ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, dessen Höhe das Dreifache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten beträgt.

Das Gutachten muss grundsätzlich der bezahlen, der es in Auftrag gibt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Allerdings wäre ich hier vorsichtig. Sie wissen ja: "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing".



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