Re: baugenemigung eines gerätehause


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Abgeschickt von Bauamt am 15 Januar, 2013 um 23:40:37:

Antwort auf: Re: baugenemigung eines gerätehause von Dirk Baumeister am 15 Januar, 2013 um 13:41:38:

Stimmt natürlich :)
Wenn es mal soweit ist. dann ist es schlicht zu spät um etwas zu retten.

Jedenfalls kann man mit der Fragestellung nicht viel anfangen.

: Wenn die Instandsetzung einem Neubau gleich kommt, nützt das aber auch nix ...


: : Die bestehende Hütte instandsetzen.

: : : wollte mich mal erkundigen wie ich als pächter eines gartengrundstück was vor kurzen gekauft wurde in dieser pazelle icst eine rostlaube bzw hühnerstall der seit dreißig jahre steht. wollte das abreißen, das gerätehaus aufbaun. es führt abzulut kein weg rein mir diese genehmigung zu geben. dauert nicht mehr lange dann fällt das zusammen . frage was kann ich tun?





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