Re: Abflussrohr angebohrt; wer ist schuld?


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 17 Januar, 2013 um 13:41:13

Antwort auf: Abflussrohr angebohrt; wer ist schuld? von Hänsje am 16 Januar, 2013 um 19:16:09:

Natürlich darf er nicht einfach bohren und muss sich nach der vorhandenen Leitungsführung erkundigen. Wenn Sie natürlich sagen, da liegt nichts, ist es Ihr fehler, selbiges gilt für Architektenpläne, auf die der Handwerker vertrauen darf.

Macht der Handwerker von alledem nichts und bohr durch ein Rohr, hat er das natürlich auch zu verantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


: Ein Handwerker verlegt im Haus ein Stromkabel von Raum A nach Raum B. Er durchbohrt dabei eine 24-er Innenwand - und ein darin verlaufendes Abflussrohr DN 100, sog. "KA-Rohr" wie es früher üblich war, was er nicht bemerkte oder meldete und führt das Kabel durch die Wand und durch das Abflussrohr. Wer haftet für den hierdurch entstandenen Wasserschaden?
: a) Der Handwerker muss vor der Bohrung fragen: "Darf ich hier bohren?" Dann haftet der Bauherr bei einer irrtümlich falschen Angabe: "Ja, Sie dürfen hier bohren".
: b) Der Handwerker muss vorher fragen: "Haben Sie einen Bauplan oder sonstige Unterlagen, Installationszeichnungen, Fotos, mit Verlauf der Abflussleitungen?" Legt der Hausherr diese Unterlagen vor, darf er sich auf die Richtigkeit der Unterlagen verlassen und bohren.
: c) Der Handwerker bohrt, ohne vorher zu fragen, ob er "hier" bohren darf. Er verlässt sich darauf, dass ihn der Hausherr gleich bei Arbeitsbeginn auf "Bohrverbot-Stellen" hinweist. Sagt der Hausherr nichts, darf er bohren wo er will.
: d) Der Handwerker muss die heute gebräuchlichen Messinstrumente wie "Feuchtemesser", "Hohlraummesser" vorm Bohren einsetzen.





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