Bauherr zögert Bauabnahme heraus


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Abgeschickt von Mario am 18 Januar, 2013 um 14:07:16

Hallo alle zusammen,

seitens unserer Firma wurde an einem zu sanierenden Altbau eine neue Balkonanlage istalliert. Diese ist, wie das gesamte Gebäude, fertig gestellt. Leider verzögert der Bauherr (aus uns nicht bekannten Gründen) die Bauabnahme des Gebäudes. Da unsere Zusammenarbeit mit dem Herren mehr als unerfreulich war und wir den Auftrag nun schnellstmöglich abschliessen möchten, würde ich gern wissen ob es eine "Verjährungsfrist" gibt, wonach der Bauherr verpflichtet ist die Bauabnahme durchführen zu lassen. Wie lange könnte unsere Firma noch zur Ausbesserung evtl. festgestellter Mängel herangezogen werden? Es ist noch anzumerken, dass damals kein Bauvertrag geschlossen wurde.

Mit besten Grüßen, Mario



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