Re: Gewährleistung bei Schäden am Haus durch Bodenarbeiten


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 19 Januar, 2013 um 19:23:09

Antwort auf: Gewährleistung bei Schäden am Haus durch Bodenarbeiten von Marc-Andre Golert am 19 Januar, 2013 um 11:16:42:

Kommt deauf an!

Was ist eine leichte Hanglage, was genau verstehen Sie darunter? Wenn die leichte Hanglage sich innerhalb der vereinbarten Toleranz bewegt, dann war der Bodenausgleich vielleicht gar nicht nötig und umsonst oder ist nur deswegen ausgeführt worden, weil der Beauftragende es so wollte.

Und jeder Unternehmer haftet grundsätzlich auch für das, was er gebaut hat, so auch der Bodenausgleicher und auch der GU, jeder für sein Gewerk. In Ausnahmefällen kann ein Unternehmer auch für Arbeiten des Vorunternehmers haften.

: Hallo Zusammen,

: ich habe mal eine Frage.

: Wie verhält es sich in dem Fall, wenn an einem privaten Wohnhaus, welches durch einen Generalinternehmer gebaut wurde, innerhalb der Gewährleistungszeit Schäden auftreten, wie z.B. Risse oder sogar stärkere Beschädigungen, wo die Bodenbegradigungsarbeiten allerdings nicht durch den GU durchgeführt wurden.

: Die Bodenarbeiten sind durch eine andere durch den privaten Bauherren beauftragte Firma durchgeführt worden.
: Der Boden musste aufgrund leichter Hanglage gut begradigt werden.

: Ist der GU dennoch in der Gewährleistungspflicht, weil er den Boden durch den Bau darauf abgenommen hat?
: Wie verhält es sich, wenn man den Boden nach den Bodenarbeiten begutachten lassen würde?

: Danke im Voraus.

: Gruß
: Marc





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