Re: gartenhaus in Sachsen Anhalt


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Januar, 2013 um 21:16:30

Antwort auf: gartenhaus in Sachsen Anhalt von dorle am 18 Januar, 2013 um 19:48:17:

Man müsste auch auf die allgemeine Zulässigkeit nach Planungsrecht, und die Grenzabstände achten. Wenn es ein Partyhaus ist, sollte es die Mindestgrenzabstände nach Bauordnung einhalten. Die Nachbarn schaffen kein Baurecht. Auch nicht durch Befragung und Information und auch nicht in Sachsen-Anhalt. Wenn das Häuschen an der geplanten Stelle zulässig ist, ist es dort auch ohne Info und Befragung der Nachbarn dort zulässig.

Am besten fragen Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nach und legen einen Lageplan vor und tragen ein, wo sie beabsichtigen das Haus aufzustellen und welche Größe es haben soll.


: Guten Tag,

: ich wollte gerne wissen, worauf man achten müsste, wenn man ein Gartenhaus in seinen Privatgarten in Sachsen-Anhalt aufstellen wollen würde. Grenzabstände, Größe in qm. Es könnte z.B. als Party und Freizeitraum genutzt werden und es könnte zwei Räume haben. In wie weit müsste man seinen Nachbarn informieren oder befragen?
: Ein schönes WE. und Dankeschön.




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