Re: Schwarzbauten DDR


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Januar, 2013 um 21:19:33

Antwort auf: Schwarzbauten DDR von Dorle am 18 Januar, 2013 um 19:54:07:

Grundsätzlich kann Bestandschutz nur das geltend machen, was rechtlich zulässig ist und formal genehmigt wurde. Im alten DDR-Recht gab es eine Reihe Zulässigkeiten, die im jetzigen Recht nicht mehr gegeben sind. Diese waren zu DDR-Zeiten ja rechtmäßig und sind es auch weiterhin. Was damals nicht rechtmäßig war und auch heute nicht rechtmäßig ist oder werden kann wird niemals Bestandschutz erhalten können.

: Guten Abend,

: wie sieht es mit "SchwarzANbauten" aus DDR Zeiten aus? Gerade Grenzbebauungen ohne "genehmigende" Unterschrift der Nachbarn oder Grundbucheinträge? Hätten sie Bestandsschutz? Könnten sie, wenn sie von neuen Nachbarn als störend gesehen werden, abgerissen werden müssen? Kennt sich jemand aus? Denke es ist ein recht kompaktes Thema.
: Danke.





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