Re: Totalschaden


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 21 Januar, 2013 um 14:17:18

Antwort auf: Totalschaden von Thommy am 18 Januar, 2013 um 18:12:25:

versteckte Mängel, die arglistig verschwiegen wurden haben eine längere Gewährleistung oder besser gesagt eine längere Mängelhaftung udn zwar 3 Jahre ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen dieser Mangel bekannt ist.

Schauen Sie mal hier


http://www.baurecht.de/forum/messages/17706.html


: Hallo, wir haben uns 2005 eine thermische Solaranlage auf´s Dach machen lassen. Vom Fachhandwerker, nicht billig. Seit anfang an hatten wir undichte Stellen in der Verrohrung (Solar-Medium) ("Kann schon mal vorkommen"). Wurde während der Gewährleistung auch mehrfach repariert. Jetzt (2012) stellt sich heraus, dass unser `Fachhandwerker`nicht zugelassene Pressfittings verwendet hat, d.h. Pressverbindungen für Sanitär statt für Solar. Für uns heißt das, über 100 undichte Pressverbindungen unter dem Dach, Totalschaden. Handwerker sagt, "Gewährleistung abgelaufen". Wir fühlen uns getäuscht, sind der Meinung, dass er uns während der ersten Reparaturen schon nicht "aufgeklärt" hat. Wie stehen unsere Chancen auf eine Instandsetzung, Gewährleistung...?





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