Re: versteckte Mängel (Klärgrube)


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Abgeschickt von Chorma am 29 April, 2005 um 14:59:25

Antwort auf: versteckte Mängel (Klärgrube) von Didi am 27 April, 2005 um 12:30:19:

Hallo Didi,

ich gehe davon aus, dass ein Fall arglistiger Täuschung vorliegt und auch die Mängelansprüche gegeben sind. Damit bestehen Schadensersatzansprüche und ein Anspruch auf Nachbesserung. Verjährung dürfte nicht eingetreten sein.





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