Re: Definition: durch Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 22 Januar, 2013 um 13:32:03:

Antwort auf: Definition: durch Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle von cmla am 22 Januar, 2013 um 11:53:23:

nochmal hallo cmla,
hmmmmm.....Sie schreiben 2 x das Wort Oberlicht, ist es ein Flachdach?
Wenn ich so Ihre Bauordnung lese:
Fünfter Abschnitt Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg(2) 1Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. 2Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein.
Also würde doch eine "erreichbare" Stelle des Flachdach zu finden sein, oder?
Grüsse auf die Rote Insel



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