Re: Abnahme - Sicherheitseinbehalt


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Abgeschickt von Jutta am 29 April, 2005 um 15:18:25:

Antwort auf: Re: Abnahme - Sicherheitseinbehalt von Chorma am 29 April, 2005 um 14:31:27:

: Vielen Dank für die Antwort.
Das Problem ist, dass der Mangel erst durch ein Gutachten bewiesen werden muss. Da es um den Schallschutz kann es natürlich gut sein, dass die Mindestanforderung nach DIN 4109 eingehalten wird und sich herausstellt, das kein Mangel besteht. Muss dann auch der Bauträger zahlen? Das kann ich mir kaum vorstellen?




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