Gestaltung Grundstücksgrenze zum Nachbarn


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Abgeschickt von Rolf am 24 Januar, 2013 um 10:07:18

Hallo zusammen.
Folgendes bewegt mich schon seit geraumer Zeit und habe dafür noch keine Richtlinie gefunden:
Ich habe ein Grundstück gekauft, welches genau so beschaffen ist wie das meines künftigen Nachbarn, den ich noch nicht kenne. Die beiden Grundstücke liegen ca. 2m unter der Straße und müssen nach der Bauerstellung entsprechend aufgefüllt werden.
Für mein Grundstück habe ich ein Fertighausbungalow mit Fertigkeller gekauft, Bauabstand zum Nachbargrundstück sind die für Hessen üblichen 3 m.
Der Keller zur Nachbarseite wird zu einer Wohnung ausgebaut, daher soll die Grundstückshöhe fast auf die ganze Breite in diesem niedrigen Niveau belassen werden. Ich gehe davon aus, dass ich mit meinem Bauvorhaben vor meinem zukünftigen Nachbarn fertig bin und frage mich daher wie die zukünftige Grundstücksgrenze aussehen soll. Ich möchte natürlich nicht, dass der Nachbar von seinem Grundstück auf meins hinunter abschrägt. Kann ich da meine Hände in den Schoß legen und dieses Problem dem Nachbarn überlassen? Muss er bei seiner Erdreichauffüllung dafür sorgen (z.B. durch den Bau einer Betonmauer), dass nichts auf mein Grundstück gelangt oder müsste ich die Mauer stellen – wohlgemerkt ich bin voraussichtlich der erste, der mit dem Bau fertig ist und der Nachbar müsste reagieren. Gibt es noch andere Lösungen oder wer kann mir rechtlich verbindliche Auskünfte geben?
Vielen Dank für eure kompetente Hilfe




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