Re: Bauträger Heizungsgewerk Wartungsintervalle?


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Abgeschickt von SamFre am 25 Januar, 2013 um 16:42:14:

Antwort auf: Nachbesserung an Heizungsgewerk nur bei Durchführung regelmässiger Wartungsintervalle? von M. Neske am 25 Januar, 2013 um 09:41:16:

: Guten Tag,

: ich habe folgendes Problem:
: - wir haben im Dez. 2010 unser Haus bezogen
: - es gab von Anfang an Unstimmigkeiten bei Heizungsgewerk:
: a) hydraulischer Abgleich wurde nicht übergeben. Frage: ist der Bauträger dazu verpflichtet, diesen durchzuführen
: b) einige Heizkörper werden nicht warm. Der Betreiber des Blockheizkraftwerkes hat im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung festgestellt, das im Bereich des zentralen Haus-Heizungsanschlusses ein Entlüftungsventil defekt/verstopft ist (und darum scheinbar nicht die volle Leistung über die Wärmetauschen nutzbar ist). Der Bauträger weigert sich einen Austausch des defekten/verdreckten Entlüftungsventile an der zentralen Heizungs-/Verteilstation durchzuführen. Begründung 1) das wäre eine reine Wartungsgeschichte 2) wir wären als Bauherr verpflichtet, jährliche Wartungsintervalle durch eine Fachfirma auf eigene Rechnung durchzuführen. Ohne Wartungsintervalle = kein Anspruch auf Gewährleistung...

: Ich pers. kann die o.g. Fragen überhaupt nicht einschätzen und bin etwas ratlos ob wir:

: - Anspruch auf den hydraulischen Abgleich haben?
: - die Beseitung des Mangels an der zenralen Heizungsanlage (Entlüftungsventil) überhaupt ein Punkt für die Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen darstellt?

: Kurze Info hierzu wäre klasse. Vielen Dank


Der Bauträger hätte nur dann wirksam verweigern können, wenn die Überschreitung des vorgegebenen Wartungsintervalls ursächlich für den Schaden ist. War dies nicht ursächlich so könnten Sie wenn Sie eine ordnungsgemäße nachweisbare Frist gesetzt hätten und alles sauber beweisen können nun die Reparatur auf Kosten des Bauträgers selbst vornehmen.



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