Re: Ferienhaus im Aussenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Januar, 2013 um 07:17:00

Antwort auf: Ferienhaus im Aussenbereich von Sven am 25 Januar, 2013 um 21:06:57:

Wenn Sie im §35 BauGB nichts zu Ferienhäusern zu finden war, dann wird das daran liegen, dass der Gesetzgeber Ferienhäuser im Außenbereich nicht zu den privilegierten Nutzungen zählt. Und das ist auch ganz logisch und richtig, denn der Außenbereich soll ja gerade vor Nutzung und Bebauung geschützt werden, die nicht unbedingt im Außenbereich liegen MUSS.

Ob sich jetzt für eine Umnutzung eines speziellen Gebäudes nicht doch Ansätze finden lassenm, eine Genehmigung zu erreichen hängt vom Einzelfall ab und kann auch nur unter Kenntnis der konkreten Situation und Rahmenbedinugnen ermittelt werden. Das ist Planung, erfordert Fachwissen und zeitlichen Aufwand und das kostet Geld.


: Guten Abend,

: wir haben ein ca. 800qm großes Grundstück im Aussenbereich. Auf diesem steht ein etwas größerer Geräteschuppen.

: Wir würden gerne ein "Ferienhaus/Wochenendhaus", welches ja nach deutschem Recht nicht mehr als 50qm haben darf, bauen.

: Wie schätzt ihr die Chancen ein dies genehmigt zu bekommen?

: Ich habe schon genau die Gesetzeslage zum "Bauen im Aussenbereich" gelesen, allerdings nichts in Verbindung zum Thema Ferienhäuser.

: Ich danke im Voraus!

: MfG

: Sven





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