Re: Trockenkeller


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Abgeschickt von Sepp am 26 Januar, 2013 um 16:55:59:

Antwort auf: Trockenkeller von Annette am 26 Januar, 2013 um 14:39:11:

Was bei einer Hausbegehung gesagt wird, dürfte wohl nicht mehr mit Sicherheit beweisbar sein. Öffentlich-rechtliche Vorschriften für Trockenräume gibt es in den meisten Bundesländern nicht mehr (welches Bundesland ist hier betroffen?).
Maßgeblich ist der Kaufvertrag. Wurde ein Trockenraum in den Planunterlagen des Kaufvertrages mit Fenstern dargestellt? Dann wäre diese Leistung auch zu erbringen.




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