Re: Lüftungsgesuch, die zweite


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Abgeschickt von Kermit der Frosch am 28 Januar, 2013 um 13:32:02:

Antwort auf: Re: Lüftungsgesuch, die zweite von das Krümelmonster in gruppe türkis architekten am 25 Januar, 2013 um 23:41:46:

Hallo liebes Krümelmonster,

erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.

Leider ist der Sachverhalt nicht so ganz einfach, den ich mir "ausgedacht" habe. Ein Investor will auf einem Grundstück bauen, hat jedoch den Kaufvertrag noch nicht unterschrieben. Um die Baugenehmigung zu erhalten (eine Vorraussetzung für den Grundstückskauf) erteilt er dem Fachplaner vorab eine eigenständige Beauftragung auf Pauschal-Basis für das Lüftungs- bzw- Entwässerungsgesuch (unabhängig von einer Beuaftragung gemäss HOAI für die Neubauplanung).

Vertraglich wurde aber kein genauer Leistungsumfang vereinbart, Ziel war es lediglich die Baugenehmigung zu erhalten. Die Genehmigungsbehörde fordert aber nachträglich die Angabe einer Herstellungssumme für die Lüftungsanlage, die der Planer daraufhin nach einer Kostenschätzung nachreicht.

Ist dies eine zusätzliche optionale Leistung, die der Planer dem Investor berechnen kann oder ist die Erstellung einer Kostenschätzung Umfang des Pauschal-Vertrages ?

Nochmals vielen Dank vorab und liebe Grüsse!



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