Re: Lüftungsgesuch, die zweite


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Abgeschickt von Kermit der Frosch am 28 Januar, 2013 um 13:43:56:

Antwort auf: Re: Lüftungsgesuch, die zweite von oberh am 25 Januar, 2013 um 11:34:27:

Hallo Oberh,

auch Ihnen vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben schon vollkommen Recht mit Ihrer Meinung zum Gesuch, jedoch fordert die Behörde nachträglich die Angabe einer Herstellsumme für die Lüftungsanlage. Das hat - glaube ich - nix damit zu tun, dass die städtische Behörde einem privaten Investor eine Lüftungsanlage spendieren will. Die Behörde kategorisiert wohl die Anlage anhand der Herstellsumme in irgendeiner Form. ;-)

Meine "ausgedachte" Frage zielt dahin, ob der Fachplaner, der einen Pauschalauftrag für das Lüftungsgesuch hat, die nachträglich notwendig werdende Leistung der Kostenschätzung separat berechnen kann?

Danke und bis die Tage...




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