Re: falsche Kabelführung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 29 Januar, 2013 um 04:18:59

Antwort auf: falsche Kabelführung von Becker am 21 Januar, 2013 um 15:50:43:

Schauen Sie mal hier

http://www.bau.net/forum/installation/12277.php

Viele Grüße in die Heimatstadt von Helmut Kohl.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


: Bei der Sanierung einer Feuchtigkeitstelle im UG kamen nach Entfernen des Putzes 4 Kabel zum Vorschein, die durch unsere Stahlbetonwand von 25 cm, durch die Dehnungsfuge vom 4cm und durch die Stahlbetonwand des Nachbarn geführt wurden. Das dies von unserer Seite aus erfolgte lässt sich daraus nachweisen, dass neben den 4 Bohrlöchern durch die die Kabel geführt wurden noch 3 weitere Bohrlöcher mit Bohrversuchen sichtbar sind die wahrscheinlich aufgegeben wurden da man auf Stahl getroffen ist.

: Die Kabel haben einen unterschiedlichen Durchmesser und 3 Kabel sind weiß und 1 Kabel ist schwarz. Alle 4 Kabel kommen bei dem Nachbarn aus der Wand und sind auf seiner Seite mit einer Blende verdeckt.

: In unserem Haus gehen die Kabel dann vom Keller nach oben und sind mit einem Messgerät bis unter die Decke OG zu verfolgen, dann zeigt das Gerät nichts mehr an, sodass wir davon ausgehen , dass sie hier wieder ins Nachbarhaus gehen. Diese Leitungsführung hat heute der örtliche Elektriker bestätigt!

: Eine solche Kabelführung ist in unserem Elektroplan und beim Nachbarn nicht eingezeichnet und sie macht auch für unsere Stromversorgung keinen Sinn.

: Die Kabel werden auf unserer Seite „auf“ der Betonaußenwand geführt und sind nur mit einer Putzschicht von maximal 3 cm verdeckt.

: Vorsatz, Arglist etc. sind verjährt, wir können uns nur noch selbst helfen.

: Können wir die Kabel kappen und auf unserer Seite des Hauses entfernen. Ich möchte auf keinem fall die Kabel im Haus haben.

: Hier wurde die Brandschutzwand durchbohrt, das kann evtl. bei einem Kabelbrand für beide Häuser gefährlich werden und durch einen Riss ist die Brandschutzwand beschädigt.

: Außerdem ist dies bei einem Verkauf ein Werteverlust.

: Ratschläge nehme ich gerne an.

: Danke.

: Joki





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]