Re: Abnahme - Sicherheitseinbehalt


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Abgeschickt von Chorma am 29 April, 2005 um 16:11:40

Antwort auf: Re: Abnahme - Sicherheitseinbehalt von Jutta am 29 April, 2005 um 15:18:25:

Bis zur Abnahme trägt der Unternehmer die Beweislast, dass er ordnungsgemäß erfüllt hat. Dies kann er natürlich auch mithilfe eines Gutachters tun. Warum sollten Sie für ein Gutachten zahlen, das Sie nicht in Auftrag gegeben haben?

Der Unternehmer kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass kein Mangel vorliegt. Kommt es dann zum Rechtsstreit, hängt es vom Ergebnis der Beweisaufnahme ab, wer die Kosten zu tragen hat. Wenn Sie in unmittelbarer Vorbereitung eines Rechtsstreits einen Privatgutachter beauftragen, der Ihre Vermutung bestätigt, würde Ihnen das Gericht vermutlich auch einen Kostenerstattungsanspruch zubilligen.

Der Unternehmer wird er wahrscheinlich eine Kostenbeteiligung fordern, es sei denn, er kennt jetzt schon das Ergebnis des Gutachtens, weil er den Gutachter auswählt. Im Falle einer Kostenbeteiligung würde ich daher immer auf einen unabhängigen Gutachter bestehen, den zum Beispiel die IHK benennt.





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